Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Blöschitz“
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2018 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Blöschitz“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Fassung vom 10.11.2017) sowie Grünordnungsplan vom 02.11.2017 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss 312/2018). Ziel und Zweck der Planaufstellung ist die Errichtung eines Wohngebäudes in Ergänzung der auf dem Nachbargrundstück angrenzenden vorhandenen landwirtschaftlichen Nebengebäuden.
Der Entwurf liegt vom
12.03.2018 – 16.4.2018
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Dienststunden
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zusätzlich sind der Planentwurf mit Begründung und Grünordnungsplan hier abrufbar:
⇒ Entwurf Vorhabenbezogner Bebauungsplan
⇒ Begründung Vorhabenbezogener Bebauungsplan
⇒ Begründung zum Grünordnungsplan
⇒ Bestandsplan zum Umweltbericht
Uhlstädt-Kirchhasel, d. 20.02.2018
gez. Hübler
Bürgermeister