Infos zum Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch

Wo kann der Führerschein getauscht werden?

Adresse:

Landratsamt Saalfeld Rudolstadt
Führerscheinstelle
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt


Wichtig: Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich und
kann online unter www.kreis-slf.de gebucht werden.

 

Telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle  

Montag, Mittwoch, Freitag

08:00 – 14:00
 
Dienstag, Donnerstag 08:00 – 18:00
 
Führerscheinstelle Rudolstadt 03672 / 823 - 186
 
Anfragen 03672 / 823 - 192
 














Achtung! Bei den Umtauschfristen wird unterschieden welches Dokument bisher vorhanden ist.

Papierdokument

Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers Tag, an dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033
 
1953 bis 1958 19. Januar 2022
 
1959 bis 1964 19. Januar 2023
 
1965 bis 1970 19. Januar 2024
 
1971 oder später 19. Januar 2025















EU - Kartenführerschein
 
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines Tag, an dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026
 
2002 bis 2004 19. Januar 2027
 
2005 bis 2007 19. Januar 2028
 
2008 19. Januar 2029
 
2009
 
19. Januar 2030
 

2010
 
19. Januar 2031
 
2011
 
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033























Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
 
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro


Was passiert wenn der Führerschein nicht mehr gültig ist?

Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren ist keine Straftat.
Wer nicht rechtzeitig umtauscht, muss lediglich mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.