Schliessung der Verwaltung im Rahmen der COVID-19 Epidemie
Schließung der Verwaltung im Rahmen der Covid-2 Epidemie
Sehr geehrte Einwohner und Besucher der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,
der Gemeindeverwaltung ist bisher keine Covid-2 infizierte Person bekannt. Die Änderung der Öffnungszeit erfolgt als reine Vorsorgemaßnahme.
Deshalb wird zur Minimierung von Ansteckungsgefahren für Mitarbeiter und Besucher die Verwaltung bis auf weiteres geschlossen.
In dringenden Fällen steht Ihnen die Verwaltung auch weiterhin persönlich zur Verfügung (z.B. zur Ausstellung von abgelaufenen Personalausweisen o.ä.).
Alle anderen Ämter stehen Ihnen in den gewohnten Zeiten telefonisch sowie per Mail oder Fax zur Verfügung. Nach telefonischer Absprache sind auch Besuche in begründeten sowie unaufschiebbaren Fällen möglich.
Im Sinne der Solidarität bitten wir aber auf jeden Fall, von Besuchen der Verwaltung Abstand zu nehmen, sofern von Ihnen eine akute Ansteckungsgefahr ausgeht oder Sie bereits grippeähnliche Symptome aufweisen. Die Mitarbeiter sind angewiesen, offensichtlich bereits erkrankte Personen aus den Verwaltungsräumen zu verweisen.
Wir bitten für die getroffenen Maßnahmen um Verständnis. Wir sind bestrebt, so schnell wie möglich wieder auf den Regelbetrieb zurückzukehren und werden hierzu die Entwicklung und Handlungsempfehlungen der vorgesetzten Behörden berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hübler
Bürgermeister
Sehr geehrte Einwohner und Besucher der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel,
der Gemeindeverwaltung ist bisher keine Covid-2 infizierte Person bekannt. Die Änderung der Öffnungszeit erfolgt als reine Vorsorgemaßnahme.
Deshalb wird zur Minimierung von Ansteckungsgefahren für Mitarbeiter und Besucher die Verwaltung bis auf weiteres geschlossen.
In dringenden Fällen steht Ihnen die Verwaltung auch weiterhin persönlich zur Verfügung (z.B. zur Ausstellung von abgelaufenen Personalausweisen o.ä.).
Alle anderen Ämter stehen Ihnen in den gewohnten Zeiten telefonisch sowie per Mail oder Fax zur Verfügung. Nach telefonischer Absprache sind auch Besuche in begründeten sowie unaufschiebbaren Fällen möglich.
Im Sinne der Solidarität bitten wir aber auf jeden Fall, von Besuchen der Verwaltung Abstand zu nehmen, sofern von Ihnen eine akute Ansteckungsgefahr ausgeht oder Sie bereits grippeähnliche Symptome aufweisen. Die Mitarbeiter sind angewiesen, offensichtlich bereits erkrankte Personen aus den Verwaltungsräumen zu verweisen.
Wir bitten für die getroffenen Maßnahmen um Verständnis. Wir sind bestrebt, so schnell wie möglich wieder auf den Regelbetrieb zurückzukehren und werden hierzu die Entwicklung und Handlungsempfehlungen der vorgesetzten Behörden berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hübler
Bürgermeister