Grundsteuerreform in Thüringen – Anpassung ab 2027
Das ursprüngliche Bundesmodell führte in Thüringen zu einer unverhältnismäßig hohen
Steuerlast für Ein-/Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, während
Gewerbeimmobilien teilweise entlastet wurden. Um diese Entwicklung abzumildern, werden
die Steuermesszahlen in Thüringen angepasst.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende neue Werte:
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Steuerlast für Ein-/Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, während
Gewerbeimmobilien teilweise entlastet wurden. Um diese Entwicklung abzumildern, werden
die Steuermesszahlen in Thüringen angepasst.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten folgende neue Werte:
- Wohngrundstücke: Senkung von 0,31 Promille auf 0,23 Promille
- Nichtwohngrundstücke: Erhöhung von 0,34 Promille auf 0,59 Promille
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