Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im OT Niederkrossen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2023, Beschlussnr.:209/2023, den Planentwurf  für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im Ortsteil Niederkrossen (Planungsstand März 2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmensitzes der Queller-Bau GmbH.
Der Planentwurf kann nachfolgendzu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme vom 11.04. – 10.05.2023 hier eingesehen werden:
Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6  BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.

Bitte auf den jeweiligen Link klicken:

Deckblatt Begründung
Begründung 2. Änderung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Artenschutzrechtliche Betrachtung
Schalltechnisches Gutachten
Ermittlung Ausgleichsbedarf

Uhlstädt-Kirchhasel, den 22.03.2023
Dietzel          
Bürgermeister