Bekanntmachung über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus-überwiegende Schließung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasrel im Zeitraum vom 02.03. – 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis zum 08.05.2020 verlängert.
Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Einsicht und Kenntnis-nahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungszeiten
montags von 8.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 13.00 Uhr.
möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 0367427/67060.
Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentlichen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszeiten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntmachung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schaukästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020
Hübler
Bürgermeister
Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Einsicht und Kenntnis-nahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungszeiten
montags von 8.00 – 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 13.00 Uhr.
möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 0367427/67060.
Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentlichen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszeiten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntmachung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schaukästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020
Hübler
Bürgermeister