Pflicht zur Straßenreinigung in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel

Mehrfach wurde erneut festgestellt, dass Bürger der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ihrer durch Satzung übertragenen Straßenreinigungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel (Straßenreinigungssatzung) sind alle Grundstückseigentümer zur Reinigung der Straße und der Gehwege vor ihren Grundstücken verpflichtet. Verpflichtete im Sinne der Satzung sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer sowie zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte.

Der Gegenstand der Reinigungspflicht ist im Detail dem Paragraphen 2  zu entnehmen:

 „………       (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:

            a) die Fahrbahn einschließlich Radwege, Mopedwege und Standwege,

            b) die Parkplätze,

            c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle

            d) die Gehwege und Schrammborde,

            e) Böschungen, Stützmauern und ähnliches,

            f) die Überwege.                                                       …….“

Die ausgebauten Straßen, Gehwege usw. sind regelmäßig zu reinigen, in der Regel einmal wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Neben dem Kehren der Fläche sind auch andere Verunreinigungen, wie z.B. an der Borde oder durch Gehwegpflaster wachsendes Unkraut zu beseitigen.

Kann man aus unterschiedlichen Gründen diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, sollte ein Dritter mit dieser Aufgabe betraut werden. Die Kosten hierfür sind allerdings vom Reinigungspflichtigen zu übernehmen.

Wir bitten nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer gesetzlich festgelegten Straßenreinigungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.

Wir möchten diesbezüglich darauf hinweisen, dass bei wiederholtem Verstoß gegen die Reinigungspflicht ein Verwarn- oder Bußgeld erlassen werden kann.