08.Nov.2022 - Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel am 06.11.2022
In seiner Sitzung am 07.11.2022 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel das Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigte insgesamt: 4721
Zahl der Wähler: 3048
Ungültige Stimmabgaben: 10
Gültige Stimmabgaben: 3038
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Listen-Nr. Kennwort des Wahlvorschlages der Partei/Wählergruppe Stimmen
1 Dietzel, Frank (DIE LINKE) 864
2 Hübler, Toni (CDU) 855
3 Knauer, Marcel (FREIE WÄHLER) 740
4 Wohlfarth, Marcus (BfL) 579
Da bei der Wahl am 06.11.2022 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am Sonntag, d. 20.11.2022 von 8.00 bis 18.00 Uhr zwischen
Wahlberechtigte insgesamt: 4721
Zahl der Wähler: 3048
Ungültige Stimmabgaben: 10
Gültige Stimmabgaben: 3038
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Listen-Nr. Kennwort des Wahlvorschlages der Partei/Wählergruppe Stimmen
1 Dietzel, Frank (DIE LINKE) 864
2 Hübler, Toni (CDU) 855
3 Knauer, Marcel (FREIE WÄHLER) 740
4 Wohlfarth, Marcus (BfL) 579
Da bei der Wahl am 06.11.2022 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, findet am Sonntag, d. 20.11.2022 von 8.00 bis 18.00 Uhr zwischen
Frank Dietzel – DIE LINKE (864 Stimmen)
und
Toni Hübler – CDU (855 Stimmen)
und
Toni Hübler – CDU (855 Stimmen)
eine Stichwahl statt.
Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben.
Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bis zum 18.11.2022, 18.00 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 19.11.2022, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 20.11.2022, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein, wenn
- er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
- die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
- das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird oder
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Uhlstädt-Kirchhasel, 08.11.2022 gez. Heyder-Freiny (Gemeindewahlleiterin)