01.Jun.2023 - Nochmalige öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im OT Niederkrossen
Bekanntmachung
Aufgrund des Fehlens der inhaltlichen Angaben zu umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen erfolgt die nochmalige öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im OT Niederkrossen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2023, Beschlussnr.:209/2023, den Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im Ortsteil Niederkrossen (Planungsstand März 2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmensitzes der Queller-Bau GmbH.
Der Planentwurf, dessen Begründung und sonstigen Anlagen sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
Der Planentwurf, dessen Begründung und sonstigen Anlagen sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
05.06. – 06.07.2023
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehbar:
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Anlass und Zweck sowie die Planung des Vorhabens dargestellt werden.
- Kurzgutachten über die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs mit Beschreibung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe, Bilanzierung der Eingriffe sowie Beschreibung und tabellarischer Zusammenfassung von Ausgleichsmaßnahmen
- Artenschutzrechtliche Betrachtung in Form einer Auflistung ehemals vorkommender Vogel- und Fledermausarten im Bereich der Erweiterung des Betriebsgeländes
- Schallschutzgutachten zum Nachweis der ausreichenden Berücksichtigung der immissionsrechtlichen Belange in Bezug auf Lärmschutz sowie dem Vorschlag für die textlichen Festsetzungen der Emissionskontingente im Plangebiet.
Es liegen weitere umweltbezogene Stellungnahmen bzgl. der nachfolgenden Themenkomplexe bzw. Schutzgüter des Naturhaushaltes vor:
- TLUBN vom 08.08.2022 zum Thema: Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes der Saale
- Stellungnahme des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 09.Juni 2022 zu den Belangen des Naturschutzes, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
- TLUBN vom 27.April 2022 zu den Belangen des Naturschutzes und Landschaftspflege, Wasserwirtschaft, wasserrechtlicher Vollzug, Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten, geologischer Landesdienst und Bergbau
- Stellungnahme des Gartenvereins vom 26.04.2022 zur Einhaltung vom Abstandsflächen wegen Verschattung
- Stellungnahme TLLL vom 11.04.2022 zu Ausgleichspflanzungen
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind der Planentwurf und Begründung mit Anlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de -> Aktuelles -> Nachrichten aus der Verwaltung abrufbar.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind der Planentwurf und Begründung mit Anlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de -> Aktuelles -> Nachrichten aus der Verwaltung abrufbar.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 22.03.2023
gez. Dietzel
Bürgermeister
Anlage
Der beiliegende Übersichtsplan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient
der allgemeinen Information.
Daten aus ALKIS
► Vorhaben- und Erschließungsplan Erweiterung Firmensitz Queller-Bau
► Vorhabenbezogener Bebauungsplan
►Begründung vorhabenbezogener Bebauungsplan
► Kurzgutachten über die Ermittlung Ausgleichsbedarf
► Artenschutzrechtliche Betrachtung in Form einer Auflistung ehemals vorkommender Vogel- und Fledermausarten
► Schallschutzgutachten
► TLUBN zum Thema Neuberechung des Überschwemmungsgebietes
► Stellungnahme des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt
► TLUBN zu Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Wasserwirtschaft etc.
► Stellungnahme Gartenverein
► Stellungnahme TLLLR