Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland)

für folgende Natura-2000-Gebiete in Thüringen:

 

FFH-Gebiet Nr. 130 „Reinstädter Berge - Langer Grund“

FFH-Gebiet Nr. 143 “Muschelkalkhänge um Teichel und Großkochberg“

SPA Nr. 33 “Muschelkalkhänge der westlichen Saaleplatte“                

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979.

Mit 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.

Jedes Natura-2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die im Managementplan festgelegt werden. Die meisten Managementpläne werden sich aus einem Fachbeitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammensetzen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landnutzer, die Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbehörden mit Unterstützung der Natura-2000-Stationen erfolgen.

Die Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisatorisch eigenständig durch ThüringenForst. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG).

Von 2016 bis 2019 werden im Auftrag der TLUG die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der TLUG koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren.

In den Jahren 2018 und 2019 erfolgt die Planung für das Offenland der oben genanten Schutzgebiete.

Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro „TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH“ Die Mitarbeiter dieses Büros werden die zu schützenden Lebensräume und Arten in den Gebieten erfassen, ihre Erhaltungszustände bewerten und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorschlagen.

 

Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 47 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

§ 47

Duldungspflicht, Auskunfts- und Zutrittsrecht

(1) Der Eigentümer und jeder, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht, haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund des Gesetzes oder eines Gesetzes nach § 12 a sowie der darauf gestützten Rechtsvorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung der Grundfläche nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

(2) Die Bediensteten oder Beauftragten der Naturschutzbehörden, die Mitarbeiter der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, der Staatlichen Vogelschutzwarte, der National-park-, Biosphärenreservats- und Naturparkverwaltungen sind insbesondere berechtigt, Grundstücke zu betreten sowie Vermessungen, Bodenuntersuchungen oder wissenschaftliche Arbeiten auszuführen, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich ist. Nach Durchführung der Arbeiten ist soweit wie möglich der alte Zustand wiederherzustellen.

(4) Eigentümer oder Besitzer sind, soweit sie bekannt sind, vor dem Betreten der Grundstücke zu den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Zwecken zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen.

(5) Die in Absatz 2 Genannten haben sich auf Verlangen auszuweisen und die von ihnen geforderten Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu begründen.

 

Mit dieser Bekanntmachung kündigt die TLUG die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 47 (4) ThürNatG. Die Mitarbeiter des Planungsbüros TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH (Los 6) können sich als Beauftragte der TLUG durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die TLUG die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten.

Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnutzern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.

Die Fachbeiträge Offenland der Managementpläne werden zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Büros seecon oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie www.tlug-jena.de

Ansprechpartner:

seecon Ingenieure GmbH  Herr Sockel:                           Thomas.Sockel@seecon.de

 

TLUG, Ref. 33  Herr Dr. Leipelt (Los 6, 7):               Klaus.Leipelt@tlug.thueringen.de