Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel tritt dem Verein „Selbstverwaltung in Thüringen e.V.“ bei

Der Gemeinderat folgte in seiner Sitzung am 03.05.2016 mit großer Mehrheit dem Antrag der CDU-Fraktion und beschloss den Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung in Thüringen e.V.“. Gleichzeitig wurde Bürgermeister Toni Hübler beauftragt, sich aktiv bei der Umsetzung der Vereinsziele zu beteiligen. Der Verein strebt ein Volksbegehren gegen die von der Landesregierung geplante Gebietsreform an.

In einem ersten Schritt soll die Bevölkerung über die Auswirkungen der Gebietsreform, insbesondere auf den ländlichen Raum aufgeklärt und die nächsten Schritte auf dem Weg zum angestrebten Volksbegehren gegen die derzeit geplante Gebietsreform beraten werden.

Nach dem aktuellen Entwurf des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform müssen Gemeinden mindestens dauerhaft 6.000 Einwohner aufweisen. Um dies zu gewährleisten sollen die am 05.04.2016 veröffentlichten Zahlen der Vorausberechnung für die kreisangehörigen Gemeinden des Landesamtes für Statistik bezogen auf das Jahr 2035 maßgeblich Anwendung finden. Für unsere Gemeinde wird dann lediglich eine Einwohnerzahl von 4354 Personen prognostiziert, was einem erwarteten Bevölkerungsrückgang von ca. 27% entspricht. Aktuell erleben wir allerdings eine Stagnation des Bevölkerungsrückgangs, so dass es für unsere Gemeinde berechtigte Zweifel an der Bevölkerungsvorausberechnung gibt.

Das Erfordernis der Gebietsreform wurde bisher immer damit begründet, dass größere Verwaltungseinheiten effektiver Arbeiten und so Kosten sparen. Bei der Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich geht man allerdings davon aus, dass größere Gemeinden und Städte einen größeren Finanzbedarf haben als kleinere Gemeinden. Bisher hat die Landesregierung noch keinen Beweis vorlegen können, dass durch eine Gebietsreform tatsächlich Kosten gespart werden. Renommierte Institute haben sogar festgestellt, dass Gebietsreformen nur Geld kosten.

Ziel der Landesregierung ist es, die Städte (Mittel- und Oberzentren) durch Eingliederungen zu stärken. So soll jede neu gegliederte Gemeinde so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen kann. Dies bedeutet, dass gemäß Landesentwicklungsplan mindestens ein Grundzentrum vorhanden sein soll, welches im ländlichen Raum überwiegend nicht vorhanden ist. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gehört, gemäß Regionalplan Ostthüringen in der Fassung vom 10.09.2010, zum Grundversorgungsbereich Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg. Somit ist zu befürchten, dass der gesamte ländliche Raum abgeschafft werden soll. Von der geplanten Gebietsreform werden wahrscheinlich alle Gemeinden im Land Thüringen betroffen sein, da sich auch die großen Städte durch Eingliederungen vergrößern werden wollen.

Der Verein „Selbstverwaltung in Thüringen e.V.“ beabsichtigt, nach der Verabschiedung und öffentlichen Bekanntmachung des Vorschaltgesetztes die nötigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um beim Präsidenten des Thüringer Landtags den offiziellen Antrag auf ein Volksbegehren zu stellen. Für diesen Antrag sind zunächst 5.000 Unterschriften in ganz Thüringen erforderlich.

Die Vereinsvorsitzende Constance Möbius informierte, das sich der Verein „.. für eine freie Sammlung entschieden hat, das heißt von Tür zu Tür gehen und auf amtlichen Bögen die Unterschrift sammeln“. Wie auch Sie den Verein und dessen Vereinsziele unterstützen oder aktiv mitarbeiten können erfahren Sie unter:

http://ag-selbstverwaltung.net/unsere-thesen , http://ag-selbstverwaltung.net/unsere-petition und http://ag-selbstverwaltung.net/volksbegehren/aktive-mitarbeit