Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans der Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel „In den Gelängen“ im OT Oberkrossen im Rahmen der Öffentlichkeits-beteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „In den Gelängen“ im OT Oberkrossen bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Fassung vom April 2020) gebilligt und die
Durchführung der  Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines Wohngebietes für 12 Eigenheime  einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt vom
10.08. – 08.09.2020

in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Dienststunden

            montags          von 8.00 bis 12.00 Uhr
            dienstags         von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
            donnerstags     von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
            freitags            von 8.00 bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.

Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist sonst nicht möglich. Mit der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates entschieden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß Aufstellungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren nach § 13 b angewendet, deshalb kommt es zum Einsatz des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der Regelungen des beschleunigten Verfahrens wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

Der Lageplan stellt die ungefähre Grenze des Bebauungsplanes „In den Gelängen“ im OT Oberkrossen dar und dient nur der allgemeinen Information.

Uhlstädt-Kirchhasel, d. 20.07.2020
gez.  Hübler            
Bürgermeister

Download Begründung zum Planentwurf
Download Planzeichnung zum Planentwurf