Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 den Planentwurf zur Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Fassung vom 16.05.2019) gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 7 Eigenheimen. Die Einbeziehungssatzung „An der Schule“ im OT Neusitz wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt, sodass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegt vom
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage statt.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegt vom
08.07.2019 – 10.08.2019
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Die Planungsunterlagen können Sie hier einsehen:
- Begründung zur Einbeziehungssatzung Nr.1 „An der Schule“ im OT Neusitz gemäß § 4 Abs. 4 BauGB
- Planzeichnung B-Plan
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist ansonsten nicht möglich.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
können.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 17.06.2019
gez. Hübler
Bürgermeister