Öffentliche Auslegung des Planentwurfs für das Gewerbegebiet „Die Gartengelängen“ OT Etzelbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019, Beschlussnr.: 023/2019, den Planentwurf für das Gewerbegebiet „Die Gartengelängen“ OT Etzelbach bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegt vom
04.11-06.12.2019
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.
Zusätzlich sind der Planentwurf und die Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGBhier abrufbar:
- Planentwurf
- Begründung
Uhlstädt-Kirchhasel, den 15.10.2019
Hübler
Bürgermeister
Die aufgeführte Skizze stellt den Geltungsbereich des Planentwurfes dar und dient der allgemeinen Information.