Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes GI „Gewerbe- und Industriegebiet“ Kirchhasel gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB

Der  Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2017  den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes GI „Gewerbe- und Industriegebiet“ Kirchhasel bestehend aus Planzeichnung und Begründung (Fassung vom 17.02.2017) gemäß § 13 BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung in der Fassung vom 23.01.2018 wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel am 20.02.2018 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen (Beschluss 311/2018).

Ziel und Zweck der Planänderung ist die Vermeidung der Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Vergnügungsstätten am Standort des Gewerbegebietes Kirchhasel.

Der Entwurf liegt vom

12.03.2018 – 16.4.2018

in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90 während der Dienststunden

 

            montags          von 8.00 bis 12.00 Uhr

            dienstags         von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

            donnerstags    von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

            freitags            von 8.00 bis 13.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer umweltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen abgesehen.

Hier finden Sie die Planunterlagen zum Download:

-  Begründung zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet“ Kirchhasel

- geänderter Bebauungsplan (Planzeichnung sowie textlicher Teil)

Uhlstädt-Kirchhasel, den  20.02.2018                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Hübler           
Bürgermeister