Bekanntmachung über die Verlängerung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs für das Gewerbegebiet „Die Gartengelängen“ im OT Etzelbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben in Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus-überwiegende Schließung der Gemeindeverwaltung- wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Planentwurf, welcher sich entsprechend der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel  Nr. 2 vom 21.02.2020 sowie auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasrel im Zeitraum vom 02.03. – 03.04.2020 in der öffentlichen Auslegung befindet, bis zum 08.05.2020 verlängert.

Zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen ist die Einsicht und Kenntnis-nahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen auch weiterhin zu den sonst regulären Öffnungszeiten

          montags       von 8.00 – 12.00 Uhr
          dienstags     von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
          donnerstags von 8.00 -  12.00 Uhr und 13.00 -  16.00 Uhr
          freitags         von 8.00 -  13.00 Uhr.

möglich. Wir bitten Sie vorab um telefonische Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 0367427/67060.
Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Einschränkungen im öffentlichen Leben und Wiederinkrafttreten der regulären Öffnungszeiten ist keine telefonische Anmeldung notwendig. Die Bekanntmachung zum Wegfall der Einschränkungen im Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung erfolgt durch Aushang in den Schaukästen gemäß § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel und zusätzlich auf dem Internetportal der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.

Uhlstädt-Kirchhasel, den 26.03.2020

Hübler
Bürgermeister