Auslegung des Planentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller – Bau GmbH“ im OT Niederkrossen
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im OT Niederkrossen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel hat in seiner öffentlichen Sitzungam 14.03.2022, Beschlussnr.: 163/2022, den Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firmensitz Queller-Bau GmbH“ im Ortsteil Niederkrossen (Planungsstand 18.02.2022) bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmensitzes der Queller-Bau GmbH.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen vom
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Firmensitzes der Queller-Bau GmbH.
Der Planentwurf und dessen Begründung liegen vom
04.04. – 06.05.2022
in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel während der Dienststunden
montags von 8.00 bis 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht und Kenntnisnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht sowie Auskünfte zum Inhalt verlangt werden.
Bedingt durch Corona ist zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen die Einsicht und Kenntnisnahme in die ausgelegten Planunterlagen für Einzelpersonen nur nach telefonischer Anmeldung unter 036742/670791 bzw. 036742/67060 möglich.
Sollten bis zur Auslegung die durch Corona bedingten Beschränkungen weggefallen sein, gelten die Zutrittseinschränkungen in der Gemeindeverwaltung nicht mehr.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich.
Bei der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Planverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich sind der Planentwurf und Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel unter www.uhlstaedt-kirchhasel.de -> Aktuelles -> Nachrichten aus der Verwaltung abrufbar.
Uhlstädt-Kirchhasel, den 15.03.2022
gez. Dietzel
Bürgermeister
Anlage
Der beiliegende Übersichtsplan stellt die Lage des Geltungsbereiches dar und dient der allgemeinen Information.
Daten aus CAIGOS