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| Räum- und Streupflicht im Gemeindegebiet |
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| Bürgerservice - Aktuelles | |||
| Freitag, den 18. Dezember 2009 um 12:56 Uhr | |||
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Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen im Winter Auf Grund der winterlichen Verhältnisse möchten wir darauf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer in der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu beräumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt, Granulat) zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke (im Jahr mit gerader Endziffer) als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke (im Jahr mit ungerader Endziffer) zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Die Straßenreinigungssatzung steht, wie alle anderen Satuzngen, unter Bürgerservice > Satzungen zum Download bereit. Behinderung Das könnte Sie auch interessieren:
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Dezember 2009 um 14:45 Uhr |



