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| Wahlergebnis - OT-Bürgermeister Großkochberg |
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| Bürgerservice - Aktuelles | ||||||||||
| Geschrieben von: Andreas Schmidt | ||||||||||
| Dienstag, den 16. Juni 2009 um 11:54 Uhr | ||||||||||
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Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses vom 07. Juni 2009 für den Ortsteilbürgermeister Großkochberg In seiner Sitzung am 09. Juni 2009 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel das Ergebnis für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil mit Ortsteilverfassung Großkochberg wie folgt festgestellt: Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Die meisten der abgegebenen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber: Heiko Kind Er ist zum Ortsteilbürgermeister gewählt. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Uhlstädt-Kirchhasel, 15.06.2009 {linkr:related;keywords:Wahl%2C+Wahlen%2C+Wahlergebnis;limit:5;title:Verwandte+Artikel}
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Januar 2011 um 16:41 Uhr |





